Die AGB der Firma F&S Special Tools GmbH
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen de F&S Special Tools GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufs-, Kaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten vorbehaltlich Abschnitt I. Ziff. 2. für alle Lieferungen und sonstige Leistungen der F&S Special Tools GmbH. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen. Die Verkaufsbedingungen gelten entsprechend für Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme der gelieferten Ware tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung.
2. Die nachstehenden Verkaufs-, Kaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn der Besteller oder Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten für sämtliche Geschäfte, die mit der F&S Special Tools GmbH getätigt werden.
3. Es gelten ausschließlich diese Verkaufs Kaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufs-, Kaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Lieferer hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Es gilt das Schriftformerfordernis.
II. Vertragsschluss
1. Bestellungen, Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Bestellungen gelten als angenommen, wenn die Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.
2. Alle Produkt- und Preisangaben sowie alle Angebote sind freibleibend. Die in Angebotserklärungen, Katalogen, Prospekten, Preislisten, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte, Leistungen oder Material erfolgen sorgfältig, jedoch unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gleiches gilt für sämtliche Konstruktionsangaben und Vorschläge. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung behält sich die F&S Special Tools GmbH vor. Von der F&S Special Tools GmbH gefertigte Zeichnungen, Musterstücke und Unterlagen bleiben deren Eigentum. Sie dürfen Dritten ohne dessen Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden. Die F&S Special Tools GmbH weist insoweit auf ihr Urheberrecht hin.
3. Die vertraglich geschuldeten Eigenschaften der Kaufsache richten sich ausschließlich nach der Produktbeschreibung und den schriftlichen Vereinbarungen. Einseitig vom Besteller/Käufer oder eines seiner Gehilfen geäußerte Vorstellungen bleiben ebenso außer Betracht wie Werbeaussagen und sonstige öffentliche Äußerungen.
4. Modelle, Musterteile, Werkzeuge und sonstige Einrichtungen für die Ausführung eines Auftrages bleiben Eigentum der F&S Special Tools GmbH.
5. Wird der F&S Special Tools GmbH nach Abschluss des Vertrags bekannt, dass der Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers/Verkäufers gefährdet wird, so ist die F&S Special Tools GmbH gem. § 321 BGB zur Leistungsverweigerung berechtigt. Die F&S Special Tools GmbH ist außerdem – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich F&S Special Tools GmbH an die in ihren Angebotenen enthaltenen Preise neunzig Tage ab Angebotsdatum gebunden. Besonders über die vertraglichen einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehend, zusätzliche vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Montagearbeiten, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Preise gelten ab Lager, ohne übliche Verpackung und Versandkosten. die zum Selbstkostenpreis weiterberechnet werden.
III. Preise
1. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die am Tag des Eingangs der Bestellung in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise in EUR je Stück oder entsprechend der angegebenen Mengeneinheit zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Über den Kaufpreis hinausgehende Leistungen sowie zusätzlich vereinbarte Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Der Versand innerhalb und außerhalb von Deutschland wird gesondert berechnet. Eine Ausnahme besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
IV. Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung nach Rechnungseingang sofort und ohne Abzug fällig. Bei Vereinbarung schriftlicher abweichender Zahlungsfristen beginnt der Lauf der Zahlungsfrist ebenfalls am dem Tag des Eingangs der Rechnung.
2. Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
3. Zahlungen werden sofort fällig, wenn ein Zahlungsverzug für eine andere Lieferung oder Leistung vorliegt. Dies gilt auch bei einem außergerichtlichen Vergleichs- oder einem gerichtlichen Insolvenzverfahren ab dem Zeitpunkt der Beantragung.
5. Werden der F&S Special Tools GmbH nach dem jeweiligen Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, so werden alle Forderungen gegenüber der F&S Special Tools GmbH sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Laufzeit angenommener Wechsel. Die F&S Special Tools GmbH ist außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten auszuführen. Nach einer angemessenen Nachfrist kann die F&S Special Tools GmbH vom Vertrag zurücktreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz verlangen.
V. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung ab Lager. Die Verantwortlichkeit der F&S Special Tools GmbH nach Maßgabe von Abschnitt X. bleibt unberührt.
2. Alle Lieferzeitangaben sind unverbindliche Richtwerte und setzen die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Lieferfristen und Termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Lieferfristen und Termine beziehen sich dann auf den Zeitpunkt der Absendung bzw. Mitteilung der Versandbereitschaft und beginnen mit Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags, der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3. Lieferverzug tritt nicht ein, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Verzug ist.
4. Die F&S Special Tools GmbH ist berechtigt bei größeren Aufträgen, Teillieferungen zu einem zumutbaren Umfang vorzunehmen.
5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von der F&S Special Tools GmbH nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Transport- und Betriebsstörungen, auch solche, die den Unterlieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die die F&S Special Tools GmbH oder den Unterlieferanten betreffen.
6. Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Bestellers, ist die F&S Special Tools GmbH berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in diesem Fall zum Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Besteller über. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist der Lieferer berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit verlängerter Frist zu beliefern.
7. Erhält der Besteller mit der Lieferung Ladungsträger (z.B. Euro-Paletten, Gitterboxen etc.) ist er nach einer angemessenen Entleerungszeit verpflichtet, diese der F&S Special Tools GmbH oder dem zum Empfang berechtigten Spediteur herauszugeben.
VI. Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Ware wird auf Gefahr des Bestellers geliefert und geht spätestens mit dem Absenden der Lieferteile auf ihn über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen wie Versandkosten oder Inbetriebnahme übernommen hat. Zur Deckung des Transportrisikos schließt die F&S Special Tools GmbH eine Transportversicherung ab, die dem Besteller ggfls. gesondert in Rechnung gestellt wird.
2. Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Wahl der F&S Special Tools GmbH überlassen.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VIII. entgegen zu nehmen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum der F&S Special Tools GmbH.
2. Als Zahlung gilt der Eingang des Gegenwertes der F&S Special Tools GmbH. Bei Scheck- bzw. Wechselzahlung bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung dieser Verbindlichkeiten durch den Besteller bestehen.
3. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für die F&S Special Tools GmbH vorgenommen, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen, und bleibt Eigentum der F&S Special Tools GmbH. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zu einem neuen Gegenstand verarbeitet wird.
5. Die Vorbehaltsware ist auch, soweit sie mit anderen Gegenständen des Bestellers oder Dritten verbunden ist, in der Regel eine selbstständige abnehmbare und damit sonderrechtsfähige Einrichtung.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Besteller nicht gehörenden Gegenständen verbunden, oder geht hierdurch die Sonderrechtsfähigkeit verloren, so erwirbt die F&S Special Tools GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der F&S Special Tools GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Lieferer. Für das Miteigentum der F&S Special Tools GmbH gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand.
VIII. Mängelrechte des Bestellers
Bei Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung hat der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Abschnitt X. folgende Mängelrechte: Sachmängel
1. Bei Teilen, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, hat die F&S Special Tools GmbH nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel ist der F&S Special Tools GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Untersuchungs- und Rügepflicht umfasst auch Bedienungs- und Montageanleitungen. Ersetzte Teile werden Eigentum der F&S Special Tools GmbH.
2. Zur Vornahme der der F&S Special Tools GmbH notwendig erscheinenden Beseitigung von Mängeln und Lieferung mangelfreier Sachen hat der Besteller nach Verständigung mit der F&S Special Tools GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist die F&S Special Tools GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
3. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann die F&S Special Tools GmbH die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen.
4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die F&S Special Tools GmbH – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
5. Keine Mängelrechte bestehen insbesondere in folgenden Fällen, sofern sie nicht der F&S Special Tools GmbH zu verantworten sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
6. Wird ein Mangel durch den Besteller oder einen Dritten unsachgemäß beseitigt, besteht keine Haftung der F&S Special Tools GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung der F&S Special Tools GmbH vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
IX. Haftung
Für Schäden haftet die F&S Special Tools GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur- bei Vorsatz,- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,- bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet die F&S Special Tools GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter oder bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, dies gilt auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden auf Grund von Mängeln der gelieferten Ware. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
X. Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Die unbeschränkte Haftung der F&S Special Tools GmbH für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für vorsätzliches oder arglistiges und grob fahrlässiges Verhalten sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine Stellungnahme des Lieferers zu einem von dem Besteller geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen, sofern der Mängelanspruch in vollem Umfang zurückgewiesen wird.
XI. Geheimhaltung / Daten
1. Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten die vom Besteller unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
2. Die Daten des Bestellers dürfen für eigene Zwecke in gesetzlich zulässiger Weise gespeichert und verwendet werden.
XII. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
2. Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Verbindlichkeiten ist der Sitz der F&S Special Tools GmbH.
3. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der F&S Special Tools GmbH Gerichtsstand. Die F&S Special Tools GmbH ist nach seiner Wahl auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Unwirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen treten an Stelle der bislang verwendeten Bedingungen.
© F&S Special Tools GmbH, Stand 2023